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Liebe Patienten,
 
 
obwohl das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnungen zum 01.03.2023 beendet hat besteht bei uns in der Praxis weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
 
Die Maskenpflicht beruht auf dem Infektionsschutzgesetz das noch bis zum 07.04.2023 gültig ist.

 

Ihr Team der Praxis Dr. Rainer Röver & Kollegen

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